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Vor Ihrer Fahrt

Der Transportschein, einfach erklärt

Damit Ihre Krankenkasse eine Krankenfahrt bezahlt, brauchen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung, umgangssprachlich „Transportschein" genannt, amtlich heißt sie Muster 4. Diese stellt Ihre Praxis aus. Auf dieser Seite sehen Sie, was darauf ausgefüllt sein muss, damit die Kasse die Kosten übernimmt. Welche Felder bei Ihnen angekreuzt werden, entscheidet die Praxis je nach Ihrer Situation. Tippen Sie unten einfach auf ein Feld, dann erklären wir es Ihnen. Übrigens: Auch ohne Schein fahren wir Sie gerne, dann als Privatfahrt, bei der Sie die Kosten selbst tragen.

Wichtig: Einige Felder müssen immer ausgefüllt sein, damit die Krankenkasse die Fahrt bezahlt, zum Beispiel Taxi/Mietwagen, ein Grund der Beförderung und das Datum. Andere Felder hängen von Ihrer Situation ab und werden von Ihrer Praxis ausgefüllt. Tippen Sie auf ein Feld, dann sehen Sie, ob es Pflicht ist. Für die Kostenübernahme muss es genau diese Verordnung sein, eine andere Bescheinigung erkennt die Kasse nicht an.

So sieht der Schein aus, tippen Sie auf ein Feld

Vereinfachte Darstellung. Die sind Beispiel-Kreuze.

Fahrt
Grund der Beförderung
Behandlungstag / Fahrtdatum
Beförderungsmittel
Art der Beförderung
👆 Tippen Sie auf ein FeldWählen Sie links ein Feld aus. Wir erklären Ihnen in einfachen Worten, was es bedeutet.

Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?

Das ist der wichtigste Unterschied. Er entscheidet, ob Sie noch etwas tun müssen.

Genehmigungsfreie Fahrt

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten direkt, ganz ohne weiteren Schritt. Das gilt zum Beispiel bei stationären Fahrten, bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder bei den Merkzeichen aG, Bl oder H.

Genehmigungspflichtige Fahrt

Hier brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse, und zwar vor der Fahrt. Das gilt zum Beispiel bei Dialyse oder bei einer Chemo- oder Strahlentherapie. Sie reichen die Verordnung vorab bei Ihrer Kasse ein, dann werden die Kosten übernommen.

In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten und Sie müssen nichts weiter bezahlen. Fehlt eine nötige Genehmigung, kann es sein, dass Sie die Fahrt selbst tragen müssen. Im Zweifel klären Sie das kurz mit Ihrer Krankenkasse oder mit Ihrem Arzt.

Rollstuhl oder Tragestuhl?

Rollstuhl

Wir transportieren Sie sicher im Rollstuhl von Bordsteinkante zu Bordsteinkante. In die Wohnung oder Praxis begleiten wir dabei nicht.

Tragestuhl

Wir begleiten Sie von Tür zu Tür, melden Sie an und befördern Sie sicher im Tragestuhl, auch über Treppen.

Sind an Ihrer Adresse Treppen oder Stufen, oder sind Sie sich unsicher? Geben Sie das bei der Buchung an, dann bringen wir unseren Treppensteiger mit. Liegendtransport bieten wir nicht an.

Noch keinen Transportschein?

Kein Problem. Der Schein kann auch beim Arzt am Tag der Fahrt ausgestellt werden. Wir holen Sie ab, beim Arzt wird der Transportschein erstellt und uns dann vorgelegt. Wählen Sie bei der Buchung einfach „Transportschein wird bei Abholung vorgelegt".

Sie möchten ganz ohne Transportschein fahren? Auch das geht jederzeit. Der Schein ist nur nötig, damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wenn Sie eine Kranken- oder Arztfahrt selbst zahlen möchten, etwa weil keine Verordnung vorliegt, buchen Sie einfach eine Privatfahrt. Dann rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihnen ab.